Wissenswertes Hochzeit/Veranstaltung
Wir vertrauen unseren Kunden vollkommen, weshalb wir auf mühsame Verträge und dergleichen gerne verzichten. Zudem ist es ein unnötiger Papieraufwand, den man in der Regel so oder so nicht benötigt, sofern beide Parteien zufrieden sind. Genau das ist auch unser Ziel.
Ganz ohne Spielregeln funktioniert das Ganze aber doch nicht. Es gibt ein Paar Richtlinien und der Gleichen.
Reisekosten:
Die An/Abreise ist von Nüziders. Der Benzinpreis kann innerhalb eines Jahres sehr schwanken, daher können wir die Reisekosten nicht so weit im Voraus festlegen. Gerne nennen wir bei einer konkreten Buchung die genauen Kosten.
Für An- und Abreise innerhalb 50km ab Vorarlberg werden keine Fahrtkosten verrechnet. Darüber hinaus liegt der aktuelle km Preis bei 1€ / tatsächlich gefahrenem km
Gültigkeit:
Wir halten uns 7 Tage an dieses Angebot gebunden. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Hochzeiten die im selben, oder folgendem Jahr stattfinden. Bei Erhalt eines Angebotes ist der angefragte Termin noch buchbar und wird von uns vorgemerkt aber nicht reserviert. So lange keine aktive Rückmeldung besteht und der Termin nicht fixiert wird, behalten wir uns vor, weitere Angebote für diesen Termin zu erstellen.
Unterkunft:
Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe der Feierlichkeiten wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, je nach Beginn am Hochzeitstag sind dies 1 bis 2 Übernachtungen.
Wichtig: Bei längeren Anreisen in den Haupthochzeitsmonaten raten wir immer zur Anreise am Vortag, da zur gleichen Zeit Urlaubszeit ist und das Risiko für Stau sehr hoch ist.
Ob eine Übernachtung notwendig ist hängt von der Entfernung eurer Location ab. In der Regel benötigen wir eine Unterkunft, wenn sich die Location außerhalb von Vorarlberg befindet.
Essen und Getränke
Essen und Getränke werden während der Reportage vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Das Team
Sollte es vorkommen, dass jemand vom Team kurzfristig krank wird, wird selbstverständlich alles Notwendige unternommen um einen Ersatz zu finden. Sollte dies nicht gelingen, dann ist es uns erlaubt, dass wir auch alleine auf die Hochzeit kommen. Daraus resultiert sich kein Rücktrittsrecht. Wir werden uns aber selbstverständlich etwas überlegen, damit wir diese Unannehmlichkeiten kompensieren können. Bisher war dies aber noch nie der Fall und wird es auch hoffentlich bleiben.
Bildrechte
Die Bildrechte bleiben bei Hefti Impressions. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (Soziale Meiden (Facebook), etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber zu nennen. z.B. Fotos (C) „Hefti Impressions“, oder Fotos © www.hefti-impressions.at oder auf unserer offizielle Facebookseite / Insta Seite https://www.instagram.com/heftiimpressions/.
Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf, die Weitergabe oder die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über.
Persönlichkeitsrecht
Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass Manuel Spors die entstehenden Bilder zu Portfolio Zwecken (z.B. Portfolio-Bücher, Firmeneigene Webseite/Blog, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale/Blogs und gedruckte Magazine) nutzen darf. Da es beim Event zu sehr stört, wenn wir notwendige Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würden, gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert.
Natürlich respektieren wir die Privatsphäre aufs Äußerste und wir bitten um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigen wir diesen Wunsch, bitten aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für unser Unternehmen essentiell ist.Ohne Portfolio hättet ihr uns auch nicht gefunden.
Bildbearbeitung
Wir arbeiten im RAW Format, um an eurem wichtigsten Tag die beste Qualität als Grundlage für die Fotos zu bekommen. Daher ist eine Nachbearbeitung der Bilder unumgänglich und unterstreicht unseren individuellen Stil noch mehr. Wir stellen mindestens 300 Bilder im Jpg-Format auf USB- Stick zur Verfügung. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich aber ca. vier bis max. sechs Wochen nach dem Hochzeitstag.
Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des/der Auftragsnehmers/in unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil
der/des Auftragnehmers/in bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom/von der Auftragsnehmer/in ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Bilder bei schwachem Licht können durchaus Rauschen enthalten, was natürlich zu folge hat, dass diese nicht 100% scharf sind. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Der/die Auftragnehmer/in kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der/die Auftragnehmer/in ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der/die Auftragnehmer/in nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit dem/der Auftragnehmer/in abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den/die Auftragnehmer/in gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, die/den Auftragnehmer/in von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren. Der/die Auftragnehmer/in ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.
Der/die Auftragnehmer/in wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch
eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.
Rücktritt
Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen,
bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 60 %,
bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 70 % und
ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 80 % vom vereinbarten Preis.
Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung der Hochzeit, sohin 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig. Allfällige, vom / von der Auftragnehmer/in vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location; Besprechungen mit den Auftraggebern) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden.
Wenn nichts anderes hier vereinbart wurde, gelten für alle anderen Dinge unsere aktuelle AGB hier.
Stand: 16.01.23